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Was ist das „Aufstiegs-BAföG“?

Das „Aufstiegs-BAföG“ ist ein Gesetz.

In diesem Gesetz steht:
Personen, die sich in ihrem erlernten Beruf fortbilden möchten,
werden vom Staat gefördert.
Das heißt, dass diese Personen Geld vom Staat bekommen.
Dazu sagt man Förderung für die Aufstiegs-Fortbildung.

Eine Aufstiegs-Fortbildung ist zum Beispiel:

  • Wenn eine Schreinerin/Tischlerin oder ein Schreiner/Tischler
    Schreiner/Tischler-Meisterin oder Schreiner/Tischler-Meister werden möchte.
  • Wenn eine Kranken-Schwester oder ein Kranken-Pfleger
    Fach-Kranken-Schwester oder Fach-Kranken-Pfleger werden möchte.
  • Wenn eine Tier-Pflegerin oder ein Tier-Pfleger
    Tier-Pfleger-Meisterin oder Tier-Pfleger-Meister werden möchte.