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Raffael S. (29), ledig, abgeschlossenes Bachelorstudium, Vollzeitmaßnahme und Betriebsübernahme

Raffael S. hat nach seinem Abitur eine Ausbildung als Schreiner absolviert. Im Anschluss hat er Innenarchitektur studiert und dieses Studium mit dem „Bachelor of Arts“ abgeschlossen. Inzwischen hat er sich entschieden, den Schreinermeister zu machen.

Schreiner im eigenen Betrieb. Lächelnder Schreiner mit Schutzbrille in Schreinerwerkstatt.
© Bild: iStock

Raffael S. hat nach seinem Abitur eine Ausbildung als Schreiner absolviert. Im Anschluss hat er Innenarchitektur studiert und dieses Studium mit dem „Bachelor of Arts“ abgeschlossen. Inzwischen hat er sich entschieden, den Schreinermeister zu machen.

Während seines Bachelor-Studiums hat Raffael S. kein BAföG erhalten, da die Anrechnung des Einkommens seiner Eltern zum Anspruchsausschluss geführt hat. Da sein Vater aus gesundheitlichen Gründen das familiengeführte Schreinerunternehmen nicht mehr führen kann, hat sich Raffael S. entschieden, nunmehr den Schreinermeister zu absolvieren, um anschließend den elterlichen Betrieb weiterzuführen.

Sein einjähriger Vollzeitlehrgang zum Schreinermeister kostet 7.000 Euro. Das Meisterstück, das Raffael S. anfertigen wird, kostet 4.000 Euro. Raffael S. ist ledig und kinderlos.

Unterhaltsbeitrag:

Da Raffael S. ledig ist und auch keine Kinder hat, bekommt er als Unterhaltsbeitrag den Bedarfssatz für Alleinstehende. Anders als im BAföG spielt das Einkommen der Eltern im AFBG keine Rolle.

Unterhaltsbeitrag: 963 Euro als Vollzuschuss.

Maßnahmebeitrag:

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Raffael S. einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch bis zum maximalen Betrag von 15.000 Euro.

Kosten der Maßnahme: 7.000 Euro  
davon     
Zuschussanteil (50 Prozent): 3.500 Euro  
Darlehensanteil (50 Prozent): 3.500 Euro  

Den Zuschussanteil von 3.500 Euro erhält Raffael S. direkt von seiner zuständigen Behörde ausbezahlt.

Zusätzlich hat er einen Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Meisterstück:

Für sein Meisterstück erhält Raffael S. eine Förderung von der Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 2.000 Euro. Auch hier gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Da das Meisterstück von Raffael S. 4.000 Euro kosten wird, erhält er eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro. Der Zuschussanteil (50 Prozent) beträgt 1.000 Euro, für den Rest von 1.000 Euro kann er ebenfalls bei der KfW ein zinsgünstiges Darlehen beantragen.  

Das KfW-Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren, das heißt hier insgesamt drei Jahre zins- und tilgungsfrei.

Darlehenserlass aufgrund bestandener Prüfung:

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhält Raffael S. auf Antrag einen Erlass in Höhe von 50 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens.

Existenzgründung:

Nach seiner erfolgreich bestandenen Meisterprüfung übernimmt Raffael S. den elterlichen Schreinerbetrieb. Nach eineinhalb Jahren stellt er bei der KfW einen Antrag auf Darlehensteilerlass.

Mit der Meisterprüfung und der Existenzgründung und der Führung seines Betriebes im Haupterwerb wird Raffael S. das Restdarlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 100 Prozent erlassen
 

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