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Glossar: Begriffe rund um das AFBG erklärt

Aufstiegsförderung, Fernunterricht, Maßnahmeabschnitt, Unterhaltsbeitrag - die wichtigsten Begriffe auf einen Blick.

     

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Bachelor-Studiengang

Erstausbildung

EURIBOR 

Effektivzins

Fernunterricht

Festzins

Fortbildungsprüfung

Fortbildungsstufen

Freibetrag

Klausurenkurse

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 

Maßnahmebeitrag

Maßnahmeabschnitt

Meister-BAföG

Präsenzunterricht

Tilgungsplan

Unterhaltsbeitrag

  

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert der Staat die berufliche Fortbildung. Es regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, das heißt von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Es ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

  

Bachelor-Studiengang

Der Bachelor ist ein akademischer Abschluss, der nach einem erfolgreich absolvierten Studium von einer Hochschule oder Berufsakademie verliehen wird. Der Bachelor-Abschluss ist der erste berufsbefähigende Hochschulabschluss im Rahmen des mehrstufigen Bachelor-Master-Systems.

  

Erstausbildung

Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.

  

EURIBOR 

Die Abkürzung Euribor steht für Euro Interbank Offered Rate. Euribor bezeichnet die durchschnittlichen Zinssätze, zu denen viele europäische Banken einander Anleihen in Euro gewähren. Er wird als Referenzzinssatz für die Entwicklung der Zinshöhe von Darlehen herangezogen. Variable Zinssätze für das KfW-Darlehen werden halbjährlich an den EURIBOR angepasst.

  

Effektivzins

Dieser Jahreszinssatz beziffert die mit einer Kapitalaufnahme verbundenen Kosten. Für Darlehen, die sich über die Laufzeit verändern, d.h. bei variablen Konditionen, wird ein „anfänglicher effektiver Jahreszins“ angegeben. Enthalten sind alle Nebenkosten wie z.B. Gebühren. 

  

Fernunterricht

Fernunterricht vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende den Lernerfolg überwacht.  Neben Präsenzphasen wird der überwiegende Teil des Lernstoffs individuell und unter freier Zeiteinteilung bearbeitet. Das Gegenteil von Fernunterricht ist der Präsenzunterricht.

  

Festzins

Der Festzins ist nicht variabel, sondern festgeschrieben. Daher ist er von Marktschwankungen nicht betroffen.

 

Fortbildungsprüfung

Um eine Fortbildungsprüfung ablegen zu können, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. In der Regel sind dies der Abschluss einer Berufsausbildung und teilweise zusätzlich eine mehrjährige Berufserfahrung. Der Erwerb dieser Berufserfahrung ist dabei noch bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme möglich. Weitere Regelzugänge können sich aus der jeweils einschlägigen Fortbildungs- und Prüfungsordnung ergeben.

 

Fortbildungsstufen

Bis zum 31. Juli 2020 förderte das AFBG die Vorbereitung auf nur ein Aufstiegsfortbildungsziel. Mit der 4. Novellierung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) zum 1. August 2020 besteht nun ein Förderanspruch auf jede der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden. Die drei Fortbildungsstufen sind: 

  • Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin
  • Bachelor Professional
  • Master Professional

Grundlage ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Die drei neuen Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung machen die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium besser sichtbar. 

  

Freibetrag

Ein Betrag, der in der Lage ist, die jeweilige Bemessungsgrundlage zu mindern, wird als Freibetrag bezeichnet. Im AFBG beträgt etwa der Vermögensfreibetrag 45.000 Euro. Bei der Bemessung des Bedarfs- und Fördersatzes wird daher erst das über diesen Betrag hinausgehende Vermögen angerechnet.

  

Klausurenkurse

In einigen Berufsrichtungen werden sogenannte Klausurenkurse angeboten, die zur Vorbereitung einer Abschlussprüfung dienen. In einigen Lehrplänen sind diese verbindlich vorgesehenen.

  

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) vergibt u.a. an AFBG-Geförderte als Förderbank Darlehen zur Ergänzung der staatlichen Zuschussförderung. 
Die Gründung der KfW erfolgte auf der Grundlage des „KfW-Gesetzes“ als eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Die Rechtsaufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen.

  

Maßnahmebeitrag

Unabhängig von Einkommen und Vermögen übernimmt das Aufstiegs-BAföG Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Dieser Maßnahmebeitrag besteht zu 50 Prozent aus Zuschüssen. Die Restsumme kann als zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Die Anfertigung eines Prüfungsstückes fördert das Aufstiegs-BAföG noch einmal bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten, höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 Euro.

    

Maßnahmeabschnitt

Manche Lehrgänge bestehen aus mehreren selbstständigen Abschnitten, den sogenannten „Maßnahmeabschnitten“.  Ein solcher liegt z.B. vor, wenn dieser auf eine eigenständige Prüfung vorbereitet oder mit seinem Ende eine verbindliche Versetzungsentscheidung erfolgt. Maßnahmeabschnitte werden auch einzeln auf der Basis eines übergeordneten Fortbildungsplans und verbunden mit der Notwendigkeit, die gesamte Vorbereitung innerhalb des maximalen Maßnahmezeitraums zu absolvieren, gefördert. 

  

Meister-BAföG

Bis zur Novellierung am 1. August 2016 wurde die Leistung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz auch „Meister-BAföG“ genannt. Da sich die AFBG-Förderung seit dem 1. August 2016 u.a. auch an Bachelor-Absolventen und Studienabbrecher wendet, also an Fachkräfte, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen, spricht man vom „Aufstiegs-BAföG“ oder auch kurz AFBG.

  

Präsenzunterricht

Im Präsenzunterricht erfolgt die Vermittlung der verbindlich vorgegebenen Inhalte synchron, d.h. bei gleichzeitiger Anwesenheit von Lehrkraft und Lernenden. Das Gegenteil von Präsenzunterricht ist der Fernunterricht. 

  

Tilgungsplan

Zeitplan von Beginn bis Ende der Tilgung des Darlehens. Er sieht für die Rückzahlungsphase grundsätzlich eine monatliche Mindestrate von 128 Euro vor. Ab Tilgungsbeginn ist das Darlehen in der Regel innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen.

  

Unterhaltsbeitrag

Wer eine Fortbildung in Voll- oder Teilzeit absolviert und daher vorübergehend auf das eigene Einkommen verzichten muss, wird vom Aufstiegs-BAföG zusätzlich unterstützt. Abhängig von Vermögen und Familieneinkommen erhalten Geförderte einen monatlichen Unterhaltsbeitrag. Wie auch beim Maßnahmebeitrag setzt sich die Förderung aus einem monatlichen Zuschuss sowie einem zinsgünstigen Darlehen zusammen.  Der maximale Unterhaltsbeitrag erhöht sich bei Verheirateten/Verpartnerten und je Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. 
Alleinerziehende erhalten zusätzlich für jedes Kind unter 14 Jahren oder für ein behindertes Kind einen pauschalen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro.