Navigation und Service

Gut, besser, am besten: Fortbildung mit dem Aufstiegs-BAföG

Weiterbildung ist immer gut. Eine berufliche Fortbildung ist noch besser, will man seine Fähigkeiten im erlernten Beruf ausbauen. Und am besten ist, dass man sich mit dem Aufstiegs-BAföG keine Sorgen um die Finanzierung machen muss.

Im alltäglichen Sprachgebrauch machen wir uns kaum Gedanken über die Differenzierung der Begriffe Weiterbildung und Fortbildung. Sie werden oftmals als Synonyme genutzt, wenn es darum geht, eigene Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Weiterbildung und Fortbildung unterscheiden sich allerdings erheblich und das wird spätestens klar, wenn es um die Frage der Finanzierung einer Maßnahme geht. Der Blick ins Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs. 4 BBiG) verschafft Klarheit: Eine Fortbildung setzt einen Berufsabschluss sowie einschlägige Berufserfahrung voraus. Ziel der Fortbildung ist, die „berufliche Handlungsfähigkeit“ im aktuellen Tätigkeitsfeld zu gewährleisten oder zu erweitern, etwa zur Übernahme neuer Aufgaben. Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz können Teilnehmende an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen finanziell unterstützt werden.

Keine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG für bestimmte Weiterbildungen

Warum gibt es für bestimmte Weiterbildungen keine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG? Weiterbildungen sind breite, individuell gestaltbare Maßnahmen wie zum Beispiel Sprachkurse, das Erlernen eines Instruments oder das Ausprobieren eines handwerklichen Hobbys. Dass diese Art von Weiterbildungen, die keinen Bezug zum erlernten Beruf haben, nicht AFBG förderfähig sind, liegt auf der Hand. Gleichwohl gibt es Weiterbildungen, die dazu dienen bereits im Berufsleben erworbene Fähigkeiten auszubauen und den beruflichen Handlungsspielraum zu erweitern.  Bei einer Finanzierung von Weiterbildung unabhängig von der beruflichen Qualifikation greift das Qualifizierungschancengesetz, mit dem der Bund Arbeitsagenturen staatliche Fördermittel für Unternehmen zur Verfügung stellt.

AFBG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen

Berufliche Aufstiegsfortbildungen, die durch das AFBG gefördert werden, stellen immer einen Aufbau auf einen höheren Berufsabschluss dar. Das können beispielsweise Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge sein. Voraussetzung für das AFBG ist eine entsprechende berufliche Vorqualifikation. In allen Berufsbereichen sind Förderungen mit dem Aufstiegs-BAföG möglich, unabhängig davon, in welcher Form die Aufstiegsfortbildung durchgeführt wird: in Voll- und Teilzeit, schulisch sowie außerschulisch, mediengestützt oder per Fernunterricht. Eine Altersgrenze besteht übrigens nicht. AFBG-Förderung erhält etwa, wer sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereitet.